Geschäftsordnung

Der Jugendring hat sich gemäß § 9 Nr. 8 der Satzung die folgende Geschäftsordnung gegeben.

§ 1 Tagesordnung

1. Die Tagesordnung kann auf Antrag einer/eines Delegierten durch einfache Mehrheit der anwesenden Delegierten geändert werden.

2. Anträge werden nur auf die Tagesordnung gesetzt, wenn sie schriftlich mit Begründung 14 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sind. Weitere Anträge werden nur dann behandelt, wenn sie von mindestens 3 Delegierten unterstützt werden.

§ 2 Redeordnung

1. Die Versammlung wählt eine/n Versammlungsleiter/in und eine/n Schriftführer/in.

2. Das Wort wird durch die/den Versammlungsleiter/in in der Reihenfolge der Meldungen erteilt.

3. Will sich die/der Versammlungsleiter/in selbst an der Aussprache beteiligen, so hat sie/er während dieser Zeit die Leitung abzugeben.

4. Antrag- oder Fragesteller/innen haben vor Eintritt in die sachliche Debatte das erste Wort.

5. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden.

6. Wird der Schluss der Debatte beantragt, so nennt die Versammlungsleitung die Namen derer, die noch zu Wort gemeldet sind und lässt unmittelbar darauf über den Schluss abstimmen. Nach Annahme des Antrages dürfen nur noch die vor dem Antrag zu Wort gemeldeten Redner/innen sprechen.

7. Schluss der Debatte kann nur von denjenigen Delegierten beantragt werden, die nicht zur Sache gesprochen haben.

§ 3 Abstimmung

1. Die Fragestellung erfolgt durch die Versammlungsleitung.

2. Der Antrag auf Schluss der Debatte geht dem Vertagungsantrag voraus und dieser allen übrigen Anträgen. Es gilt der Grundsatz, dass über den weitestgehenden Antrag zuerst abgestimmt wird.

3. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag findet eine geheime Abstimmung statt.

Oberhausen, den 22.01.2004

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